Alle Informationen zur Autobahnvignette 2026: Preise, Gültigkeiten und direkter Kauf über die offizielle ASFINAG-Seite.
Die österreichische Autobahnvignette kaufen Sie schnell und einfach online
Wählen Sie zwischen 1 Tag, 10 Tagen, 2 Monaten oder der Jahresvignette – je nach Reisebedarf.
Geben Sie das Kennzeichen Ihres Fahrzeugs ein. Die digitale Vignette wird direkt darauf registriert.
Bezahlen Sie bequem mit Kreditkarte, Bankomat oder PayPal – direkt auf der sicheren ASFINAG-Seite.
Ihre digitale Vignette ist sofort aktiv. Kein Aufkleben nötig – einfach fahren!
Aktuelle ASFINAG-Preise für die Autobahnvignette 2026
Die Vignette gilt auf allen österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen (A- und S-Straßen). Einige Strecken haben zusätzliche Streckenmaut.
Die digitale Vignette wird auf Ihr Kennzeichen registriert. Kein Aufkleben nötig – die Kontrolle erfolgt automatisch per Kamera.
Wer ohne gültige Vignette fährt, riskiert eine Strafe von 120 Euro (Organmandat) bis zu 3.000 Euro bei Nichtbezahlung.
Für Motorräder und einspurige Fahrzeuge gibt es günstigere Vignetten: Jahresvignette 42,70 €, 2 Monate 12,80 €, 10 Tage 5,10 €.
Die Jahresvignette 2026 gilt vom 1. Dezember 2025 bis 31. Januar 2027. Die Vignette 2025 ist noch bis 31. Januar 2026 gültig.
Online im ASFINAG-Shop, an Tankstellen, bei ÖAMTC/ARBÖ, in Trafiken und an über 6.000 Verkaufsstellen in Österreich und im Ausland.
Erleben Sie die schönsten Strecken Österreichs mit gültiger Vignette
Antworten auf die wichtigsten Fragen zur österreichischen Vignette
Die Vignette 2026 ist ab dem 1. Dezember 2025 erhältlich und gültig. Die Jahresvignette 2026 gilt bis zum 31. Januar 2027. Bei der digitalen Vignette beginnt die Gültigkeit am gewählten Startdatum – frühestens am Tag des Kaufs, spätestens 18 Monate nach dem Kaufdatum. Die Klebevignette ist ab dem Kauf sofort gültig.
Die digitale Vignette wird auf das Kennzeichen Ihres Fahrzeugs registriert und elektronisch gespeichert. Sie müssen nichts am Fahrzeug anbringen – die Kontrolle erfolgt automatisch per Kamera. Die Klebevignette (Pickerl) wird auf die Windschutzscheibe geklebt und muss sichtbar angebracht sein. Wichtig: Die Klebevignette 2026 (feuerrot) ist die letzte Klebevignette – ab 2027 gibt es ausschließlich die digitale Variante.
Die Vignette gilt auf allen österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen (A- und S-Straßen), die von der ASFINAG betrieben werden. Ausgenommen sind bestimmte Strecken mit gesonderter Streckenmaut (z.B. Brennerautobahn A13, Tauernautobahn A10, Arlberg Schnellstraße S16). Auf diesen Strecken ist zusätzlich zur Vignette eine Streckenmaut zu entrichten.
Folgende Fahrzeuge sind von der Vignettenpflicht befreit: Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse über 3,5 Tonnen (diese benötigen eine GO-Box), Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes (Polizei, Feuerwehr, Rettung), Fahrzeuge mit Sondergenehmigung sowie Fahrräder und Mopeds. Für Motorräder und einspurige Fahrzeuge gibt es eigene, günstigere Vignetten.
Das Fahren ohne gültige Vignette auf mautpflichtigen Straßen ist eine Verwaltungsübertretung. Die Organstrafverfügung (Strafe vor Ort) beträgt 120 Euro. Bei Nichtbezahlung kann eine Geldstrafe von bis zu 3.000 Euro verhängt werden. Zusätzlich kann das Fahrzeug angehalten werden. Ausländische Fahrzeuge können ebenfalls kontrolliert werden.
Bei der digitalen Vignette: Eine Stornierung ist möglich, solange die Gültigkeit noch nicht begonnen hat. Nach Beginn der Gültigkeit ist keine Rückgabe möglich. Bei der Klebevignette: Eine Rückgabe ist grundsätzlich nicht möglich, da sie nach dem Aufkleben nicht mehr entfernt werden kann. Bei Fahrzeugwechsel kann die digitale Vignette auf ein anderes Kennzeichen umgeschrieben werden.